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   BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69   

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https://dejure.org/1970,735
BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69 (https://dejure.org/1970,735)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1970 - V C 24.69 (https://dejure.org/1970,735)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - V C 24.69 (https://dejure.org/1970,735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungserfordernis bei Kündigung einer durch Aufbaudarlehen geförderten Wohnung - Entfallen des Zustimmungserfordernisses durch Fristablauf - Ermessen der Ausgleichsbehörde bezüglich der Erteilung der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 21
  • MDR 1971, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69
    Durch sie soll gewährleistet werden, daß das Darlehen für die Zwecke Verwendung findet, die durch das Lastenausgleichsgesetz gefördert werden (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 94.65 - [ZLA 1966, 152 = RLA 1966, 236]).

    Wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 94.65 -) erkannt hat, liegt die Erteilung der Zustimmung im Ermessen der Ausgleichsbehörde.

  • BVerwG, 13.03.1968 - V C 164.66
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und der Revision fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse für einen selbständigen Antrag auf Feststellung, daß die Zustimmung der Ausgleichsbehörde zur Kündigung einer mit Lastenausgleichsmitteln geförderten Wohnung nach Ablauf von zehn Jahren nach Darlehensbewilligung nicht mehr erforderlich sei; denn dieses Begehren wird von der Klage auf Aufhebung der ablehnenden Bescheide der Ausgleichsbehörden mit erfaßt (vgl. Urteil vom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 - [ZLA 1968, 203 = RLA 1969, 95 = IFLA 1968, 159 = Mtbl. BAA 1968, 262]).

    Im Urteil vom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 - hat der Senat ausgeführt, daß das Erfordernis der Kündigungszustimmung dazu diene, die Eingliederung des Geschädigten sicherzustellen.

  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 114.65

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69
    Ein solches Rechtsverhältnis setzt einen bereits eingetretenen Sachverhalt voraus (vgl. Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG V C 114.65 - [NJW 1967, 797 = DÖV 1966, 725] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 101.68

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigungen folgt aus dem Bewilligungsbescheid in Verbindung mit dem Darlehensvertrag und mit dem Mietvertrag der Eheleute H. (vgl. Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG V C 24.69 -).
  • BVerwG, 27.07.1970 - V B 124.69

    Rechtsmittel

    Auch hat der Senat entschieden, daß der Präsident des Bundesausgleichsamts befugt war, allgemeine Ermessensrichtlinien in seinem "Rundschreiben über die Zustimmung zur Kündigung von Mietverhältnissen der mit Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 3 LAG geförderten Wohnungen" - Richtlinien - vom 15. Dezember 1966 zu erlassen(Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG V C 24.69 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 342/91

    Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes; Unkenntnis; Einsichtsfähigkeit

    Dies ist dann der Fall, wenn sich dem Begünstigten nach seinen individuellen Möglichkeiten, seinem Bildungsgrad und seiner subjektiven Einsichtsfähigkeit (vgl. Hauck/Haines, aaO, § 45 Anm. 24; Schroeder/Printzen, aaO, § 45, Anm. 4.5) Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 31/82 - NJW 1985, 907; Urteil vom 12.07.1972 - V C 24.69 - BVerwGE 40, 212, 217 f) und ihn zu naheliegenden Überlegungen und Nachforschungen hätten veranlassen müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1980 - VI 1836/79
    Zinszuschüsse von der Art, wie sie die Beklagte seit 1964 gewährt, werden regelmäßig wie jede sonstige Subvention durch einen besonderen Bewilligungsbescheid, also durch einen Verwaltungsakt zugesprochen (vgl zu dieser "Zweistufentheorie" BVerwG, Urteile vom 23.1.1962 und vom 8.7.1970, BVerwGE 13, 307 und 36, 21).
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